Freistehende Außenleuchten mit Montageanleitung und Hinweisen zu verwendeten Leuchtmitteln
Das Sortiment der Außenbeleuchtung umfasst ein breites Spektrum an verschiedensten Bauformen. Die Angebotspalette beinhaltet freistehende Varianten sowie Modelle für die Wandmontage. Die benötigten Leuchtmittel liegen in der Regel dem Lieferumfang nicht bei. Die benötigten Leuchtmittel-Bezeichnung sind für den Kunden noch einmal auf der Montageanleitung vermerkt. Im Normalfall handelt es sich bei den benötigten Leuchtmittel um Standardprodukte, die zum Beispiel in jedem Baumarkt erhältlich sind. Weiterhin besteht bei den meisten Beleuchtungen die Möglichkeit, handelsübliche Energiesparlampen zu verwenden. Somit kann jeder einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und gleichzeitig Energiekosten sparen. Haben Sie Fragen zu den benötigten Leuchtmitteln, finden Sie die jeweiligen Angabe auch in den Texten der Detailansicht der jeweilige Angebote.
Mit dekorativen Vorteilen der Außenbeleuchtung am Haus praktische Wirkung erzielen
Die Außenbeleuchtung am Haus hat mehr als nur eine praktische Wirkung. Sie trägt maßgeblich zur Gastfreundschaft bei und lässt, richtig eingesetzt, das kleinste Grundstück in einem edlen Licht erscheinen. Gästen und Besuchern wird durch eine schöne Lichtgestaltung suggeriert, willkommen zu sein und erwartet zu werden. Der Gast kann sich angekommen fühlen und erhält ein Gefühl der sozialen Wärme, denn hier gibt es jemanden, der einem den Weg leuchtet. Bei allen dekorativen und sonstigen Vorteilen, die beleuchtete Grundstücke und Häuserfronten auch bieten mögen, gibt es noch einige Dinge zu beachten bevor Leuchtkörper neu installiert oder ausgetauscht werden. Die Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft, nunmehr unter dem Dachverband der Europäischen Union erfasst, sieht nämlich in einer Verordnung klare Vorgaben vor. Hat das zuständige Organ der Europäischen Union eine Verordnung erlassen, die unmittelbare rechtliche Wirkung in den Mitgliedstaaten entfalten, muss zunächst richtig verstanden werden, welche Rechtswirkungen von einer Verordnung der EU ausgeht. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland nämlich beschreibt der Begriff Verordnung nicht bloß einen Rechtssatz, der durch eine Verwaltungsbehörde erlassen wurde, sondern ist unmittelbar durch den Gesetzgeber erlassenes Recht. Eine Verordnung der EU steht im Rang daher weit über Verordnungen deutscher Behörden und hat - wegen des stets geltenden Vorrangs von Europarecht vor nationalem Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten - in jedem Fall unmittelbare Geltung für jeden Bürger. Es muss daher jedem Verbraucher klar sein, dass er gegen geltendes Recht verstößt, soweit er sich nicht an die Vorgaben der Verordnung hält.
Danach wird auch gesucht:
- Energieeffizienzklassen von Leuchtmitteln
- Außenleuchten mit dekorativen Vorteilen
- freistehende Außenlampen mit Montageanleitung
- praktische Wirkung der Außenbeleuchtung
Außenlampen mit Glühbirnen in unterschiedlichen Energieeffizienzklassen
Die Leuchtmittelverordnung der Kommission dient der Umsetzung der Richtlinie im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht. Diese Verordnung soll die Verbraucher nicht schikanieren, sondern ist aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes erlassen worden. Wie jeder weiß, gibt es Glühbirnen in unterschiedlichen Energieeffizienzklassen. Die Einteilung richtet sich danach, wie viel Energie eine Glühbirne im Verhältnis zu ihrer Leistung verbraucht. Da natürliche Rohstoffe, mit denen Energie erzeugt wird nicht unendlich vorhanden sind, gilt es hier entgegen zu wirken. Daher gibt es Effizienzvorgaben, die umzusetzen sind. Die herkömmlichen Glühbirnen, die jedermann noch aus früheren Tagen kennen dürfte, hatten die Energieeffizienzklassen D, E, F, wobei die Energieeffizienz bei F am schlechtesten ist. Energiefresser F gehört der Vergangenheit an und ist nicht mehr zulässig. Jeder, der heute solche Glühbirnen benutzt, verstößt gegen die Verordnung und muss mit Sanktionen rechnen, sofern die rechtswidrige Handlung - Achtung Wortspiel - ans Licht kommt. Die aktuelle Rechtslage besagt, dass alle Lampen mit mattiertem Glas Glühbirnen mit der Effizienzklasse A benötigen. Bei Lampen mit klarem Glas hängen die Vorgaben von der Leistungsaufnahme der Lampe ab. Zurzeit gilt, dass Lampen ab 60 Watt mit Glühbirnen der Effizienz C ausgestattet sein müssen, alle anderen dagegen dürfen noch mit Glühbirnen bis zur Klasse E ausgestattet werden. Dies gilt allerdings nicht mehr lange. Laut Verordnung gilt für alle Watt-Klassen bei klarem Glas, dass Glühbirnen der Klasse C ab September 2012 Pflicht sind. Auch bei Außenlampen sind diese Werte unbedingt zu beachten.
Wo kann man hochwertige Außenbeleuchtungen bestellen?
Freistehende Außenleuchten mit Montageanleitung und Hinweisen zu verwendeten Leuchtmitteln - aus dem Cenator® Sortiment können Sie einfach im Onlineshop bestellen. Oberhalb dieser Informationsseite finden Sie den Online-Shopzugang - der Sie zu allen angebotenen Außenbeleuchtungen führt und Ihnen einen Gesamtübersicht über alle Außenleuchten bietet.